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Gütestelle

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In vielen Fällen ist die Erhebung einer Klage erst dann zulässig, wenn zuvor bei einer anerkannten Gütestelle versucht wurde, die Streitigkeiten einvernehmlich - ohne die Beteiligung der Gerichte - beizulegen.

Solch ein Güteverfahren ist unter anderem im Rahmen nachbarschaftsrechtlicher Streitigkeiten erforderlich.

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2004 wurde unser Kollege Christian Jansen vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm als erster Rechtsanwalt im Kreis Höxter als Gütestelle anerkannt. 

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Zu den Voraussetzungen und Kosten eines solchen Güteverfahren verweisen wir auf die Schlichtungs- und Kostenordnung:

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