Haftpflichtversicherung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland sind gem. § 51 BRAO verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme von € 250.000,00 zu unterhalten.
Alle Notarinnen und Notare sind gem. § 19a BNotO verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme von € 500.000,00 zu unterhalten.
Alle bei uns tätigen Rechtsanwälte und Notare unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung in mindestens der angegebenen Höhe bei folgendem Versicherer:
ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1,
40477 Düsseldorf
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Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).