Impressum
Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG
Name des Dienstanbieters:
Rechtsanwälte Althaus & Becker
Gesellschaft Bürgerlichen Rechts
Kontaktdaten:
Rechtsanwälte Althaus & Becker GbR
Hauptstr. 33
34414 Warburg
Tel.: 05641 / 40595-0
Fax: 05641 / 40595-29
E-Mail: kontakt@althaus-becker.de
Internet: www.althaus-becker.de
Berufsbezeichnungen:
Günter Kohaupt Rechtsanwalt und Notar
Christian Jansen Rechtsanwalt und Notar
Florian F. Becker Rechtsanwalt
Jürgen Freitag Rechtsanwalt und Notar
Nur die vorstehend benannten Berufsträger sind die verantwortlichen Gesellschafter.
Alle bei uns tätigen Berufsträger führen die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwältin“ oder „Rechtsanwalt und Notar“. Diese Berufsbezeichnungen sind in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden. Auch die Fachanwaltsbezeichnungen sind in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden.
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltkammer Hamm
Ostenalle 18
59063 Hamm
Telefon 02381-985000
Telefax 02381-985050
Die Rechtsanwaltskammer Hamm ist Mitglied der Bundesrechtsanwaltskammer
Zuständige Notarkammer:
Westfälische Notarkammer
Ostenallee 18
59063 Hamm
Telefon 02381-969590
Telefax 02381-9695951
E-Mail info@westfaelische-notarkammer.de
Internet www.westfaelische-notarkammer.de
Die Westfälische Notarkammer ist Mitglied der Bundesnotarkammer
Zuständige Aufsichtsbehörde der Notare:
Der Präsident des Landgerichts Paderborn
Am Bogen 2-4
33098 Paderborn
Telefon 05251-1260
Telefax 05251-126360
Internet www.lg-paderborn.nrw.de
Die Tätigkeit der Anwälte die auf dieser Homepage vorgestellt werden, unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO),
Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln),
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Den Text dieser Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): www.brak.de.
Die Tätigkeiten der Notare, die auf dieser Homepage vorgestellt werden, unterliegen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesnotarordnung (BNotO)
Beurkundungsgesetz (BeurkG)
Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Dienstordnung (DONot)
Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV)
Den Text dieser Vorschriften finden Sie auf der nachstehenden Homepage der Bundesnotarkammer: www.notar.de/der-notar/berufsrecht
Einem Anwaltsnotar und denen, die mit ihm in einer Berufsausübungsgemeinschaft in der der Notar sein Amt ausübt, tätig sind, ist es gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 45 Abs. 1 Nr. 2 BRAO verboten, ein anwaltliches Mandat in Rechtssachen zu übernehmen, die zuvor Gegenstand notarieller Befassung gewesen sind. Zur Vermeidung solcher Kollisionen wird vor jeder Mandatsübernahme auf der Grundlage des EDV-gestützten Namensverzeichnisses eine Kollisionskontrolle durchgeführt.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Hamm (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), bzw. per E-Mail unter Schlichtungsstelle@brak.de
Haftungsausschluss
Die auf dem Server bereitgestellten Angaben wurden sorgfältig geprüft. Dessen ungeachtet kann keine Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität oder letzte Aktualität der Angaben bzw. bereitgestellten Informationen übernommen werden.