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Gütestelle

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In vielen Fällen ist die Erhebung einer Klage erst dann zulässig, wenn zuvor bei einer anerkannten Gütestelle versucht wurde, die Streitigkeiten einvernehmlich - ohne die Beteiligung der Gerichte - beizulegen.

Solch ein Güteverfahren ist unter anderem im Rahmen nachbarschaftsrechtlicher Streitigkeiten erforderlich.

2004 wurde unser Kollege Christian Jansen vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm als erster Rechtsanwalt im Kreis Höxter als Gütestelle anerkannt. 

Zu den Voraussetzungen und Kosten eines solchen Güteverfahren verweisen wir auf die Schlichtungs- und Kostenordnung:

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