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Vertragsrecht

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Jeder von uns schließt täglich Verträge.

​Das Vertragsrecht bildet dementsprechend einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Unabhängig von der Einordnung Ihres rechtlichen Sachverhaltes und vom Vertragstypus steht Ihnen für jedes Gebiet ein kompetenter Ansprechpartner aus verschiedenen Fachrichtungen zur Seite.

Wir unterstützen sie neben der Auslegung von Verträgen auch im Rahmen der gerichtlichen Durchsetzung vertraglicher Ansprüche und Sekundäransprüche.

Wir gestalten jeden Vertragsentwurf nach Ihren Vorstellung im Rahmen des rechtlich Zulässigen. Detaillierte und umfassende Vertragswerke dienen dazu möglichst frühzeitig vertragliche Haftungsrisiken auszuloten.

Auch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt stets die Kenntnis aktuellster Rechtsprechung, damit eine gerichtliche Inhaltskontrolle der AGB nicht zur Unwirksamkeit wichtiger Klauseln führt.

Unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz garantiert das Vorbeugen späterer Auseinandersetzungen über unklare oder lückenhafte Klauseln und die Eingrenzung wirtschaftlicher Risiken.

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