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Vereinsrecht

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Verfassungsrechtlich auf dem Hintergrund der Vereinigungsfreiheit fundiert, finden sich die wesentlichen Regelungen zum Verein im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Wir unterstützen Sie gern bei der Gründung, Organisation und dem Management Ihres Vereins. Die Erstellung einer Satzung als Regelwerk des Vereins, die Haftungsfragen und die Buchführung – wir beantworten Ihnen alle offenen Fragen und stehen Ihnen beratend zur Seite. In der Regel wird der Verein im Vereinsregister eingetragen, er erhält dann den Zusatz „eingetragener Verein“, ist rechtsfähig und damit Träger von Rechten und Pflichten.

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