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Handels- und Gesellschaftsrecht

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ÃœBER
UNS

Schließen zwei Kaufleute einen Vertrag kann das Handelsrecht zur Anwendung kommen. Dieses ist keinesfalls losgelöst von den anderen Rechtsgebieten zu betrachten, sondern enthält vielmehr ergänzende Vorschriften für Kaufleute. Zahlreiche Regelungen des Handelsgesetzbuches tragen den Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung. Wir unterstützen Sie im Hinblick auf Vertretungsmöglichkeiten, verschiedene Geschäftsarten sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen etc.

Vereinbarungen und Verträge wirken sich auf das das gesamte Unternehmen aus. Von der Rechtsform des Unternehmens über Kapitalbeschaffung, Haftungsbeschränkungen bis hin zu Steuern sind im Unternehmen getroffene Vereinbarungen vielfältig. Wir unterstützen Sie dabei Ihr Unternehmen in die richtige Form zu bringen, das Haftungsrisiko zu minimieren und die Gewinne zu optimieren. 

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