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Erbrecht

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ÃœBER
UNS

Mit der Trauer über den Verlust einer nahestehenden Person geht im zweiten Schritt häufig die Auseinandersetzung über das Erbe mit den übrigen Hinterbliebenen einher. Wir beraten Sie im Hinblick auf Erbschaft, Ausschlagung oder Pflichtteil.

Auch die eigene letztwillig Verfügung fällt oft nicht leicht. Gerne schiebt man die Erstellung des eigenen Testaments immer wieder hinaus. In Deutschland haben lediglich etwa 20 % der Menschen ein Testament. Wir beraten Sie gern, wobei wir die menschlichen Aspekte dieses sensiblen Themas voranstellen und Sie im Rahmen der Gestaltung derart unterstützen, dass das Ergebnis Ihren Interessen vollumfänglich Rechnung trägt.

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