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Aufgaben des Notars

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Der Notar ist der unabhängiger und unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes. Er beurkundet Rechtsvorgänge und untersteht dabei der Bundesnotarordnung sowie der Überwachung durch den zuständigen Landgerichtspräsidenten als Aufsichtsbehörde und der Kontrolle der Notarkammer.

Notare führen notarielle Beurkundungen sowie öffentliche Beglaubigungen durch. Sie betreuen Grundstücksgeschäfte, beurkunden entsprechende Kaufverträge, nehmen die Auflassungen entgegen oder bestellen Grundschulden oder Hypotheken. Auch Eheverträge, Adoptionen, Testamente, Erbverträge und Vorsorgevollmachten beurkundet der Notar.

Im Rahmen seiner Tätigkeit gestaltet er Gesellschaftsverträge für Personen- sowie Kapitalgesellschaften, beurkundet Anteilsübertragungen, Firmenverschmelzungen wie auch Spaltungen.

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Dabei ist eine umfangreiche Beratung und Erläuterung für uns selbstverständlich. Wir finden eine Ihren Bedürfnissen optimal angepasste Gestaltungsmöglichkeit. Gemeinsam mit unseren kompetenten Mitarbeitern und dank langjähriger Berufserfahrung finden wir gemeinsam eine auf Sie zugeschnittene Lösung.

Die Kosten der notariellen Tätigkeit richten sich nach den Vorschriften der Kostenordnung.

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